Fit für Arbeit & Fit fürs Leben
– mit dem persönlichen Budget zu mehr Selbstbestimmung, gesellschaftlicher und beruflicher Teilhabe und Stärkung der Alltagskompetenz-
Wir beraten Menschen mit Behinderung ganzheitlich, unabhängig, stärkenorientiert und individuell: bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Katrin Maier- Rehm unter 0151 / 23 61 59 22


Was ist das Persönliche Budget?
Menschen mit Behinderungen haben seit dem 1. Januar 2008 einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf ein (trägerübergreifendes) Persönliches Budget – dies ist keine neue Leistung, sondern eine andere Leistungsform im Sozialrecht. Menschen mit Behinderung können mit gesetzlichen Hilfeansprüchen statt pauschalierter Sachleistungen ein individuell berechnetes Persönliches Budget bekommen. Mit dem Geld, das die Kostenträger zur Verfügung stellen, können Menschen mit Behinderung selbst die notwendige Unterstützung „einkaufen“, die zur Deckung des persönlichen Hilfebedarfes notwendig ist. Sie entscheiden also selbst was, wann, wo, wie und wer Ihnen hilft.
Beratungsinhalte
Wir beraten Menschen mit Behinderung hinsichtlich der Antragsstellung und der Bedarfsermittlung ihres Persönlichen Budgets. Wir unterstützen Sie im Bedarfsfeststellungsverfahren bei den Kostenträgern und bei der Entwicklung einer Zielvereinbarung.
Antragstellung
Den Antrag auf ein Persönliches Budget können Sie formlos stellen, es gibt keine Vordrucke. Es macht einen Unterschied, ob es sich bei dem Antrag um eine Umwandlung bereits bewilligter Leistungen handelt oder ob zunächst der Leistungsanspruch grundsätzlich geprüft werden muss. Dann ist es auf jeden Fall erforderlich, den behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf so konkret wie möglich zu beschreiben, damit ihn der Kostenträger nachvollziehen kann. Aber auch wenn sie lediglich eine Umwandlung laufender Leistungen beantragen kann es sinnvoll sein, ihre Situation, die zu dem bestehenden Leistungsanspruch führt, noch einmal zu schildern.
Der Antrag muss bei dem gleichen Amt gestellt werden, das sonst für die Sachleistung zuständig ist bzw. wäre (z. B. Jugendamt hat Schulbegleitung für seelisch beeinträchtigtes Kind bewilligt – Antrag auf Umwandlung in Persönliches Budget auch beim Jugendamt). Im Prinzip ist es aber egal, wo Sie den Antrag stellen, die Kostenträger müssen ihn sich bei Nicht-Zuständigkeit untereinander weiterleiten.
Wir unterstützen Sie auch bei der Antragstellung – kontaktieren Sie uns!